Erhöhung der Flat Fee
Seit Einführung der Flat Fee bei den Immobilienfonds der UBS vor über 5 Jahren erhebt die Fondsleitung 0,84% p.a. des durchschnittlichen Gesamtfondsvermögens zur Deckung aller wiederkehrenden Kosten der Fondsleitung sowie zur Deckung der Kosten der Depotbank, Revision und weiterer extern anfallender Kosten (Details siehe Fondsreglement § 15).
In den letzten Jahren hat sich das Umfeld des Immobilienmanagements merklich verändert. Um den Anforderungen, die heute an ein erstklassiges Immobilienmanagement gestellt werden, auch weiterhin gerecht werden zu können, hat die Fondsleitung
Damit ist gewährleistet, dass die UBS Real Estate Funds auch weiterhin nach neusten Immobilienportfoliostandards und techniken verwaltet und Marktopportunitäten besser genutzt werden können.
Die Kosten all dieser Massnahmen und die Kostensteigerungen bei externen Dienstleistungen konnten nur teilweise durch weitere Erhöhung der Effizienz aufgefangen werden, was eine Anpassung der seit 1999 geltenden Preise notwendig macht.
Der Satz von 0,84% p.a. wird aus diesen Gründen per 1. Januar 2006 auf 0,90% p.a. angehoben und liegt somit immer noch tiefer als der im Fondsreglement mögliche Satz von 1% p.a., weshalb auch auf eine offizielle Publikation (Inserat) verzichtet werden konnte.
SFA Kennzahlen für Immobilienfonds
Zwecks Verbesserung der Transparenz bei der Berichterstattung der Schweizer Immobilienfonds hat der schweizerische Anlagefondsverband SFA (Swiss Funds Association) die Berechnung der für Immobilienfonds relevanten Kennzahlen standardisiert und in einer verbindlichen Richtlinie festgehalten. Somit werden die Immobilienfonds der einzelnen Anbieter besser vergleichbar.