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Die Funktion E-Dokumente im UBS e-banking bietet Ihnen viele Vorteile:
Sie erhalten E-Dokumente schneller als per Post online zugestellt.
Sie haben während zwei Jahren jederzeit online Zugriff auf Ihre elektronischen Dokumente.
Sie können die E-Dokumente herunterladen und elektronisch archivieren.
Sie sparen Portogebühren gegenüber der normalen Postzustellung.
Das elektronische Dokument und der bisherige Ausdruck auf Papier sind identisch.
Sie können E-Dokumente als PDF-Dateien mit dem Adobe Reader lesen, abspeichern und ausdrucken.
Mit einem Filter können Sie E-Dokumente sortieren. Als Kriterien stehen Ihnen zur Wahl: Bearbeitungsstatus (gelesen/ungelesen), Kategorie (Zahlungsverkehr, Wertschriften, Hypotheken, Konto-Reporting, Vermögensausweis) und die Eingrenzung nach Datum
(von / bis).
E-Dokumente stehen Ihnen – unabhängig vom Bearbeitungsstatus – während zwei Jahren jederzeit online zur Verfügung.
Ein auf Ihren Namen lautendes Konto bei UBS.
Ein UBS e-banking Vertrag.
Ihre Zustimmung zu den Vertragsbestimmungen.
Software «Adobe Reader» Version 7.0 (gratis unter www.adobe.ch)
Hinweis:
Die Umstellung auf E-Dokumente kann nur durch den Kontoinhaber erfolgen, nicht aber durch Bevollmächtigte.
1. Loggen Sie sich ins UBS e-banking ein.
2. Gehen Sie zu Mailbox > E-Dokumente.
3. Wählen Sie «Elektronisch» als Zustellungsart.
4. Akzeptieren Sie die Vertragsbestimmungen.
Hinweis:
Bei Privatkonti werden monatliche Kontoauszüge weder auf Papier noch als elektronisches Dokument erstellt, falls die Kontoauszugsunterdrückung (Einstellungen > Konto & Depot > Kontoauszug unterdrücken) aktiviert ist.
Bei UBS Privatkonti reduziert sich der monatliche Kontoführungspreis von sieben auf zwei Franken. (Unabhängig von der Umstellung auf E-Dokumente kann die Kontoführung bereits kostenlos sein, wenn das Gesamtvermögen* von 10 000 CHF während des Vormonats nie unterschritten wurde oder wenn eine Baufinanzierung respektive Hypothek von UBS besteht.)
Sie sparen Portogebühren gegenüber der normalen Postzustellung.
Die publizierten Preise für zusätzliche Belastungsanzeigen auf Privatkonti und Kontoauszüge gelten auch für die elektronischen Bankdokumente.
* Als Gesamtvermögen gelten alle Guthaben exkl. 2. Säule und Kreditkartenkonto, welche unter demselben Kunden bei UBS angelegt sind.
Elektronische Signatur: E-Dokumente sind elektronisch signiert. Die elektronische Signatur bestätigt bei erfolgreicher Prüfung des E-Dokuments, dass das E-Dokument von UBS stammt und nicht verändert wurde.
Steuerrelevante Dokumente: Elektronisch signierte, steuerrelevante Dokumente, sind elektronisch zu verwalten (herunterzuladen mit geeigneter Software, abzuspeichern und aufzubewahren). Dies gilt für alle Steuerbelange, jedoch insbesondere für Mehrwertsteuerpflichtige.
Aufbewahrung: Wer zur Führung von Geschäftsbüchern verpflichtet ist oder aus anderen Gründen verpflichtet ist Bankbelege aufzubewahren, ist für die Beachtung der jeweils anwendbaren Vorschriften über die elektronische Aufbewahrung von Belegen selbst verantwortlich.
Unverändertheit: Die Signaturprüfung seitens UBS bestätigt die Unverändertheit der Daten bis zur Verfügbarkeit auf Ihrem PC. Danach und während der vorgeschriebenen Aufbewahrungszeit (Dauer der Verjährungsfrist) übernehmen Sie die Verantwortung für die Unverändertheit der elektronischen Dokumente. Werden die elektronisch signierten Dokumente automatisiert weiterverarbeitet, ist eine Signaturprüfung und deren Dokumentation Ihrerseits unmittelbar vor der Übergabe an das verarbeitende System zwingend.
E-Dokumente als Steuerdokumente: In der Regel nehmen Steuerbehörden Dokumente (noch) nicht elektronisch entgegen. Die für die Steuererklärung relevanten elektronischen Bankdokumente müssen in diesem Fall noch in Form eines Papierausdruckes eingereicht werden. Dieser Papierausdruck wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung wie die Kopie eines schriftlichen Originales angesehen."
Unsere Beraterinnen und Berater stehen Ihnen rund um die Uhr gerne zur Verfügung.
UBS e-banking-Support: 0848 848 062
Anrufe aus dem Ausland: +41 848 848 062
Für Unternehmen bietet UBS den elektronischen Bezug von E-Dokumente via UBS KeyGate und UBS KeyLink bereits jetzt schon an. Via UBS e-Banking werden E-Dokumente für Unternehmen voraussichtlich im 2009 angeboten. Weiterführende Informationen zum Thema E-Dokumente für Unternehmen finden Sie hier.
(Übersicht der Dokumente, die elektronisch bereitgestellt werden.)
(Die bequemste Art Rechnungen zu bezahlen - per Mausklick!)
(Kreditkarten-Ausgaben jederzeit unter Kontrolle - vollelektronisch!)
Wichtiger rechtlicher Hinweis - bitte lesen Sie diese Bedingungen, bevor Sie fortfahren.
Die auf dieser Website angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind Personen mit Wohnsitz in bestimmten Ländern nicht zugänglich. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbeschränkungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
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