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Richtlinien & Kriterien
Richtlinien & Kriterien

Richtlinien
Richtlinien

Die UBS Stiftung für Soziales und Ausbildung setzt die ihr zur Verfügung stehenden Mittel in den Förderbereichen Soziales & Integration und Ausbildung & Weiterbildung ein. Über den Einsatz der Mittel entscheidet der Stiftungsrat. Er orientiert sich an den nachfolgenden, auf der Grundlage der Statuten definierten, allgemeinen Richtlinien.

Die UBS Stiftung für Soziales und Ausbildung engagiert sich für:

  • die Stärkung des Gemeinwohls in der Schweiz;

  • die Unterstützung gemeinnütziger, karitativer oder ähnlicher Institutionen, Organisationen oder Bestrebungen;

  • die Förderung von Menschen mit Behinderungen oder sozialen Benachteiligungen;

  • die Ausbildung besonders begabter Menschen und die Wirtschafts- und Führungsausbildung.

Die UBS Stiftung für Soziales und Ausbildung gestaltet ihre Praxis der Unterstützung:

  • als eigenständige Ergänzung der öffentlichen und der privaten Fördertätigkeit;

  • mit dem Bestreben, Schwerpunkte beim Einsatz der Mittel zu setzen;

  • unter Beachtung der verschiedenen Sprachregionen und Landesteile;

  • als transparente, öffentlich wirksame und nachhaltige Fördertätigkeit.

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