UBS AG
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UBS Stiftungen  
UBS Kulturstiftung UBS Stiftung für Soziales und Ausbildung
     
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Richtlinien & Kriterien
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Richtlinien
Richtlinien

Die UBS Kulturstiftung setzt die ihr zur Verfügung stehenden Mittel in den Förderbereichen «Bildende Kunst», «Denkmalpflege & Archäologie», «Film», «Literatur», «Musik» sowie «Geistes- & Kulturwissenschaften» ein. Über den Einsatz der Mittel entscheidet der Stiftungsrat. Er orientiert sich an den nachfolgenden, auf der Grundlage der Statuten definierten, allgemeinen Richtlinien.

Die UBS Kulturstiftung engagiert sich für:

  • die Förderung des kulturellen Lebens und künstlerischen Schaffens in der Schweiz und zur Schweiz;

  • die Bewahrung und Vermittlung kultureller Zeugnisse;

  • den Austausch zwischen Kulturschaffenden und Gesellschaft;

  • die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen;

  • die Entstehung, Verbreitung und Vermittlung des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens.

Die UBS Kulturstiftung gestaltet ihre Praxis der Kulturunterstützung:

  • als eigenständige Ergänzung der öffentlichen und privaten Kulturfinanzierung;

  • unter Berücksichtigung der unterschiedlichen kulturellen Sparten;

  • unter Beachtung der verschiedenen Sprachregionen und Landesteile;

  • als nachhaltigen Beitrag zur Bewahrung und engagierten Beitrag zur Erneuerung des kulturellen Schaffens;

  • als transparente, öffentlich wirksame und nachhaltige Fördertätigkeit.

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