Die UBS Kulturstiftung setzt die ihr zur Verfügung stehenden Mittel in den Förderbereichen «Bildende Kunst», «Denkmalpflege & Archäologie», «Film», «Literatur», «Musik» sowie «Geistes- & Kulturwissenschaften» ein. Über den Einsatz der Mittel entscheidet der Stiftungsrat. Er orientiert sich an den nachfolgenden, auf der Grundlage der Statuten definierten, allgemeinen Richtlinien.
Die UBS Kulturstiftung engagiert sich für:
die Förderung des kulturellen Lebens und künstlerischen Schaffens in der Schweiz und zur Schweiz;
die Bewahrung und Vermittlung kultureller Zeugnisse;
den Austausch zwischen Kulturschaffenden und Gesellschaft;
die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen;
die Entstehung, Verbreitung und Vermittlung des zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens.
Die UBS Kulturstiftung gestaltet ihre Praxis der Kulturunterstützung:
als eigenständige Ergänzung der öffentlichen und privaten Kulturfinanzierung;
unter Berücksichtigung der unterschiedlichen kulturellen Sparten;
unter Beachtung der verschiedenen Sprachregionen und Landesteile;
als nachhaltigen Beitrag zur Bewahrung und engagierten Beitrag zur Erneuerung des kulturellen Schaffens;
als transparente, öffentlich wirksame und nachhaltige Fördertätigkeit.