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Menschenrechte
Menschenrechte

Im November 2006 hat UBS eine Erklärung betreffend grundlegender Menschenrechte eingeführt. Diese Erklärung legt den Mitarbeitern, Kunden und der Öffentlichkeit dar, dass wir der Einhaltung und Förderung der Menschenrechte in unserem Einflussbereich grosse Bedeutung beimessen.

Diese Erklärung bedeutet natürlich nicht, dass UBS sich mit dem Thema Menschenrechte erst seit November 2006 befasst. Finanzinstitute berücksichtigen vielmehr seit Jahren Fragen im Zusammenhang mit Menschenrechten, haben hierfür aber oftmals unterschiedliche Bezeichnungen verwendet: zum Beispiel beinhalten Personal- und Diversity- Weisungen Themen wie Chancengleichheit sowie Antidiskriminierung und befassen sich somit gleichermassen mit Menschenrechten wie Richtlinien zur Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter. Unsere Erklärung zu den Menschenrechten legt unseren Standpunkt dar und fasst die Hauptthemen in einem Dokument zusammen.

UBS-Erklärung zu den Menschenrechten

Durch völkerrechtliche Grundsätze über die Menschenrechte wird Staaten die Pflicht auferlegt, die Menschenrechte ihrer Bürger weitestmöglich einzuhalten. Obwohl diese Grundsätze gegenüber dem Privatsektor nicht direkt durchsetzbar sind, sind wir der Überzeugung, dass Privatunternehmen, wie UBS, die Regierungen bei der Umsetzung der Menschenrechte unterstützen können und sollen.

In diesem Sinne hat UBS eine Erklärung zu den Menschenrechten formuliert, welche darlegt, wie wir die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb unseres Einflussbereichs fördern. Diese deckt sich mit unserer Unterstützung des UN Global Compact und seiner Prinzipien.

In welchem Masse wir zur Förderung und Einhaltung der Menschenrechte beitragen können, hängt von der Art der Beziehung zu unseren verschiedenen Stakeholder-Gruppen ab: Gegenüber unseren Mitarbeitern handeln wir im Einklang mit den Prinzipien, die den Menschenrechten zugrunde liegen. In unserer Zusammenarbeit mit Lieferanten sind unsere Einflussmöglichkeiten geringer; wir können jedoch über unsere vertraglichen Beziehungen auf sie einwirken. In den Beziehungen zu unseren Kunden ist unser Einfluss begrenzt. Die nachstehenden Prinzipien fassen unsere Zielsetzungen zusammen. Durch die Integration dieser Grundsätze in unsere Geschäftspraktiken und in unsere interne Kommunikation wollen wir die Menschenrechte in der Unternehmenskultur von UBS verankern.

Mitarbeiter
Wir achten und fördern die Menschenrechtsstandards mittels unserer Personalweisungen und -praktiken.

Lieferanten
Wir sind bestrebt, die Geschäftspraktiken wichtiger Lieferanten unter Berücksichtigung von Menschenrechtsstandards zu bewerten, und integrieren massgebliche Aspekte in unsere vertraglichen Beziehungen mit ihnen.

Kunden
Wir wollen die verantwortungsvolle Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen fördern, indem wir bei der Prüfung potenzieller Kunden und bei der Ausführung von Transaktionen Menschenrechtsstandards berücksichtigen.

Im Rahmen der Jahresberichterstattung von UBS informieren wir regelmässig über die Fortschritte, die wir bei der Umsetzung dieser Erklärung erzielt haben.

Seite zuletzt geändert am: 12. Juni 2008, 10:05

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