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Umweltrisikopolitik und -prozesse in der Investment Bank
Umweltrisikopolitik und -prozesse in der Investment Bank

Investment Bank

Die «Global Environmental Risk Guidelines» finden auf alle Transaktionen, Dienstleistungen und Tätigkeiten der Investment Bank Anwendung. Hinzu kommen Standards für Umweltrisiken, die in die Due-Diligence- und Genehmigungsverfahren der Investment Bank integriert sind. Die Mitarbeiter der Investment Bank identifizieren in der ersten Due-Diligence- Phase potenzielle Umweltrisiken und melden der Environmental Advisory Group (EAG) der Investment Bank signifikante Risiken. Für bestimmte Sektoren und Produkte werden routinemässig Beurteilungen durch Anwälte und / oder externe Berater eingeholt. Die EAG arbeitet bei der Bewertung der Risiken, der Festlegung von Korrekturmassnahmen und der allenfalls notwendigen Weiterführung der Due Diligence mit den betreffenden Geschäfts- und Kontrollfunktionen zusammen. Auf diese Weise kann das zuständige Senior Business Committee im Zuge seiner Überprüfung der Transaktion und / oder des Kunden das potenzielle Umweltrisiko in vollem Umfang berücksichtigen. Zusätzlich bietet die EAG Schulungen und Sensibilisierungsveranstaltungen an. 2007 führte die EAG für 500 im Bankgeschäft und in Support-Funktionen tätige Mitarbeiter sektorspezifische sowie für weitere 600 Mitarbeiter generelle Umweltrisikoschulungen durch. Zudem wirkte sie bei 108 Transaktionen im Umweltbereich als Beraterin mit.

Fallbeispiele

2005 – Teilnahme an einem Börsengang (IPO)
Die ökologischen Risiken im Erdöl- und Erdgassektor sind potenziell erheblich und können Luftemissionen, Gewässer- und Bodenverschmutzungen, Transporte, Stilllegungen von Werken und Standortsanierungen, gesetzliche Regulierungen (Klimawandel – Emissionensbegrenzungen und chemische Vorschriften) und Probleme der Arbeitssicherheit nach sich ziehen.

Im Rahmen des normalen Due-Diligence-Verfahrens überprüft UBS ein Unternehmen, indem sie seine bisherige und aktuelle Umweltleistung unter die Lupe nimmt. Bei unserer Sorgfaltsprüfung konzentrierten wir uns darauf, potenziell gravierende, durch die Praktiken des Unternehmens bedingte Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitshaftungsrisiken zu identifizieren und charakterisieren. Unsere Abklärungen haben bestätigt, dass das fragliche Unternehmen ein solides Umweltmanagementprogramm besitzt, welches vorhandene Risiken identifizieren und steuern kann. Bei Störfällen oder Kontaminationen handelte das Unternehmen verantwortungsvoll und sanierte das betroffene Werkgelände entweder selber oder beauftragte ein qualifiziertes Expertenteam mit der Sanierung. Ausserdem verpflichtet sich das Unternehmen, erneuerbare Energiequellen zu erschliessen, und implementiert Programme betreffend Klimawandel, Verringerung des CO2-Ausstosses, saubere Brennstoffe, Biodiversität, Wasser und soziales Investment. UBS wurde in ihrer Beurteilung des Unternehmens durch das Research von Innovest Strategic Value Advisors bestätigt, die das Unternehmen auf Grund seiner guten ökologischen und sozialen Leistung mit AAA einstufte.

2004 – Kreditlimite und Co-Manager für eine hochverzinsliche Anleihe eines Chemieunternehmens
Die Investment Bank erhielt die Anfrage, eine Kreditlimite (Senior Credit Facility) zu gewähren und als Co-Manager für eine hochverzinsliche Anleihe (High Yield Bond) eines Chemieunternehmens mitzuwirken.

In der chemischen Industrie können potenzielle Umweltrisiken erheblich sein und von Boden- und Wasserverunreinigungen über die Rohstoffverarbeitung und -lagerung sowie rechtliche Haftungsfragen bis zum allgemeinen öffentlichen Widerstand reichen.

Im Rahmen der Due Diligence nahm UBS eine zweistufige Prüfung des Kreditnehmers vor. In einem ersten Schritt wurden potenziell signifikante Risiken in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit identifiziert und quantifiziert, die im Zusammenhang mit vergangenen oder aktuellen Geschäftspraktiken innerhalb und ausserhalb des Werks standen. In der zweiten Stufe wurden Art und Umfang potenzieller Schadstoffbelastungen erfasst und in einer detaillierten Standort-Umweltrisikoprüfung die Sanierungskosten abgeschätzt. UBS stellte sicher, dass für Sanierung und allfällige Haftungsansprüche Rückstellungen sowie Liquiditätsreserven gebildet wurden.

Dank den internen und externen Abklärungen sowie der Sicherstellung des Finanzierungsbedarfs kam UBS zu dem Schluss, diese Geschäftsbeziehung guten Gewissens eingehen zu können:

  • der Kreditnehmer erfüllt die gesetzlichen Vorschriften;

  • der Kreditnehmer kann die Sanierung der Altlasten finanzieren;

  • der Kreditnehmer berücksichtigt Umweltaspekte in seiner künftigen Investitionsplanung insbesondere für neue Kläranlagetechnologien.

Seite zuletzt geändert am: 12. Juni 2008, 10:15

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