UBS will seine Corporate Governance an den höchsten internationalen Standards orientieren.
UBS erfüllt vollumfänglich die regulatorischen Anforderungen
der «Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate
Governance» (revidiert per 1. Januar 2007) der SWX
Swiss Exchange und der neuen Artikel 663bbis und 663c Abs.
3 des ergänzten Schweizerischen Obligationenrechts (OR)
über die Transparenz von Vergütungen, die Mitgliedern des
Verwaltungsrates und den Führungskräften ausbezahlt
werden. Zusätzlich kommt UBS den geltenden Standards
des «Swiss Code of Best Practice» für Corporate Governance,
einschliesslich des seit kurzem bestehenden Anhangs
über «Executive Compensation», nach.
Im Weiteren entspricht UBS den Corporate-Governance-
Standards für ausländische Unternehmen, die an der New
York Stock Exchange (NYSE) kotiert sind, sowie dem überwiegenden
Teil der NYSE-Standards für inländische US-Emittenten.
UBS verfügt auf oberster Stufe über zwei streng getrennte
Führungsgremien, wie dies von der schweizerischen Bankengesetzgebung
vorgeschrieben ist. Die Funktionen des Präsidenten
des Verwaltungsrates einerseits und des Group Chief
Executive Officer (Group CEO) andererseits sind zwei verschiedenen
Personen übertragen, damit die Gewaltentrennung
gewährleistet ist. Diese Struktur schafft gegenseitige
Kontrolle und macht den Verwaltungsrat unabhängig vom
Tagesgeschäft des Unternehmens, für das die Konzernleitung
die Verantwortung trägt. Niemand kann Mitglied beider
Gremien sein.