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Grundsätze
Kompensationsgrundsätze für die obersten Führungskräfte  GrundsätzeDie Kompensationsprogramme für die obersten Führungskräfte
(wie auch für alle anderen Mitarbeiter von UBS) gründen auf
zwei zusammenhängenden Grundsätzen, nämlich Schaffung
von Mehrwert für die Aktionäre und Kompensation von Leistung.
Dabei finden die folgenden Punkte Berücksichtigung:
Alle Elemente der Kompensation werden weltweit einheitlich
gehandhabt, wobei die Kompensation von Leistung
klar im Vordergrund steht; Die quantitativen und qualitativen Aspekte der Kompensation
werden einem Vergleich mit der Entschädigungspraxis
von Konkurrenzunternehmen sowie globalen «Best
Practice»-Modellen unterzogen; Ein hoher Anteil der Kompensation wird in Form von UBS Aktien
ausgerichtet. Damit sollen die Interessen der Führungskraft
auf jene der Aktionäre abgestimmt werden.
Die jährliche Gesamtkompensation ist im Branchenvergleich
konkurrenzfähig. UBS legt grossen Wert auf die veränderbaren
Komponenten der Kompensation, ohne dabei den
Grundsatz in Frage zu stellen, wonach nur eine überdurchschnittliche
Leistung mit einer überdurchschnittlichen Kompensation
anzuerkennen ist. Diese Anreize fördern die Motivation,
im unternehmerischen und leistungsbezogenen Denken
und Handeln Ausserordentliches zu leisten – denn nur so lässt sich die integrierte Strategie von UBS erfolgreich umsetzen.
Darüber hinaus prüft das Human Resources and Compensation Committee, ob die Führungskraft ihre Ziele sowie Kennzahlen zur Leistungsmessung
(Key Performance Indicators, KPIs) erreicht hat,
auch mit Blick auf die Anwendung und Verbreitung der
ethischen Werte von UBS innerhalb der gesamten Bank. Ausrichtung auf AktionärsinteressenDie Kompensation für die obersten Führungskräfte wird vom
Human Resources and Compensation Committee so ausgestaltet, dass die Interessen
der Führungskraft auf jene der Aktionäre und auf eine
langfristige Wertschöpfung abgestimmt werden. Dabei finden
die folgenden Punkte Berücksichtigung: Die Kompensation ist eine Anerkennung für die Erreichung
persönlicher und geschäftlicher Ziele, die individuelle Leistung
mit langfristigem Geschäftswachstum verbinden; Mindestens die Hälfte der jährlichen leistungsabhängigen
Vergütung an die obersten Führungskräfte wird in Form von
UBS-Aktien ausgerichtet, die einer fünfjährigen Sperrfrist
unterliegen. Damit gewinnen langfristige Entscheidungen
und Handlungen grösseres Gewicht und werden talentierte
Führungskräfte stärker ans Unternehmen gebunden; Neben dieser langen Sperrfrist der Vergütung sind alle
obersten Führungskräfte verpflichtet, in einem Zeitraum
von fünf Jahren nach Übernahme ihrer Funktion UBS-Aktien
im Umfang des Fünffachen ihrer Barvergütung zu erwerben
und zu halten; Der Ausübungspreis der Optionen liegt bei 110% des
durchschnittlichen Kurses der UBS-Aktie am Zuteilungsdatum,
was einem hohen Kursziel entspricht. Der Aktienkurs
muss also zunächst markant steigen, bevor die Ausübung
der Option eine Bedeutung erhält; Die Aktien- und Optionspläne verfallen unter bestimmten
Bedingungen bei oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden keine
zusätzlichen Abgangsentschädigungen ausgerichtet. Im
Laufe der Kündigungsfrist übernommene Leistungspflichten
werden aber entsprechend den geltenden vertraglichen
Vereinbarungen vergütet; Allen obersten Führungskräften ist es unbenommen, mit
einem Teil ihrer Barvergütung freiwillig weitere UBS-Aktien
zu erwerben.
Die vorstehenden Bestimmungen tragen dazu bei, das
Augenmerk der obersten Führungskräfte auf die langfristigen
Interessen der UBS-Aktionäre zu lenken und die Kosten
bei Ausscheiden der Führungskraft aus dem Unternehmen
zu minimieren. Anstellungsverträge und vertragliche VergütungenDas Human Resources and Compensation Committee überprüft regelmässig die individuellen
Anstellungsverträge der obersten Führungskräfte.
Um das Geschäft und die Marktstellung von UBS zu schützen,
enthalten die Verträge eine allgemeine Kündigungsfrist von
zwölf Monaten. Dies steht im Einklang mit den wichtigsten
Richtlinien der Corporate Governance und entspricht internationalen
«Best Practice»-Prozessen. Während der Kündigungsfrist
ist es der Führungskraft in der Regel untersagt, für
ein Konkurrenzunternehmen der Finanzdienstleistungsbranche
tätig zu sein und Mitarbeiter und Kunden abzuwerben.
Sie hat daher bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch
auf das Basissalär, einen Pro-rata-Anteil an den leistungsabhängigen
Vergütungen und auf bestimmte Mitarbeiterleistungen,
es sei denn, der Vertrag wird fristlos aufgelöst.
Das Human Resources and Compensation Committee hat für den Präsidenten und
den vollamtlichen Vizepräsidenten des Verwaltungsrates besondere
Anstellungsverträge erstellt. Diese Verträge berücksichtigen
den Sachverhalt, dass diese Führungskräfte von den Aktionären
für eine dreijährige Amtszeit gewählt werden und
ausschliesslich von den Aktionären abgewählt werden können.
Weder die Anstellungsverträge der Konzernleitung noch
die Verträge für die vollamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates
sehen bei Ausscheiden neben den normalen Salär-,
Pensions- und den Bonusansprüchen zusätzliche Abgangsentschädigungen
vor. Sämtliche Zahlungen werden
unter «Effektive Entschädigungen 2007 der vollamtlichen
Mitglieder des Verwaltungsrates und der Mitglieder der Konzernleitung» ausgewiesen. Kompensation von LeistungDie Vergütung richtet sich primär nach der Leistung. UBS ist
entschlossen, nur überdurchschnittliche Leistungen überdurchschnittlich
zu entschädigen und entwickelt kontinuierlich
Referenzgrössen und Verfahren, die zu transparenten
Kompensationsentscheidungen beitragen.
Jeweils zu Jahresbeginn legt jede oberste Führungskraft
von UBS individuelle Ziele sowie Kennzahlen zur Leistungsmessung
(KPIs) fest. Diese individuellen Ziele betreffen das
persönliche Verhalten, kunden- und fachspezifische sowie wirtschaftliche Aspekte, die Führungsqualitäten, die bereichsübergreifende
Zusammenarbeit, das strategische Wirken,
das Risikomanagement und den persönlichen Beitrag
zum Gesamterfolg. Die KPIs fallen je nach Geschäftsbereich
und Führungskraft unterschiedlich aus, umfassen aber in der
Regel Messgrössen wie Ertragswachstum, Reingewinn, Eigenkapitalrendite,
Anlagerendite, Aufwand-Ertrags-Verhältnis,
Neugeldzuflüsse, Fortschritte bei strategischen Initiativen
und Verpflichtung gegenüber den UBS-Werten.
Die finanziellen Leistungsziele werden klar auf den Stufen
UBS-Konzern und Unternehmensgruppe definiert.
Gegen Jahresende werden die Ergebnisse einer obersten
Führungskraft nicht nur von ihrem unmittelbaren Vorgesetzten,
sondern auch von Arbeitskollegen und unterstellten
Mitarbeitern in Anwendung strenger Kriterien an jedem formulierten
Ziel und KPI gemessen. Diese 360-Grad-Beurteilung
zieht qualitative und quantitative Aspekte gleichermassen
in Betracht und bezieht sich sowohl auf finanzielle und
betriebliche Ergebnisse für das betreffende Jahr als auch auf
Kennzahlen für die künftige Leistung. Soweit entsprechende
Daten greifbar sind, werden die Leistung im Vergleich mit
Konkurrenzunternehmen und die langfristige Leistungsentwicklung
ebenfalls geprüft.
Wenn die geschäftlichen und persönlichen Leistungen einer
obersten Führungskraft die festgelegten Erwartungen
übertreffen oder hinter diesen zurückbleiben, schlägt sich
dies entsprechend in der Gesamtkompensation nieder. Die
Höhe der Kompensation kann folglich von einem Jahr zum
anderen in beträchtlichem Umfang variieren.
Elemente der Kompensation
Die Gesamtkompensation für oberste Führungskräfte umfasst
vier Elemente: Basissalär, leistungsabhängige Vergütung,
Aktienoptionen sowie Sach- und Zusatzleistungen. | Basissaläre |  | Zuteilung von Aktienoptionen | Die Höhe des Basissalärs einer obersten Führungskraft wird nach
Massgabe ihrer Aufgaben und ihrer funktionalen Verantwortlichkeiten
festgelegt. Das Basissalär wird nur dann angepasst, wenn
sich die Verantwortung der obersten Führungskraft in wesentlichem
Umfang ändert.
Der Anteil des Basissalärs – ein fester Betrag – an der Gesamtkompensation
kann wegen des variablen Anteils der jährlichen
leistungsabhängigen Vergütungen von Jahr zu Jahr erheblich
variieren. 2007 machten die Basissaläre im Durchschnitt rund 17,8%
(2006: 6,5%) der an die obersten Führungskräfte ausgerichteten
Gesamtkompensation aus. Dieser anteilsmässige Anstieg ist auf die
markant niedrigeren leistungsabhängigen Vergütungen im Jahr 2007
zurückzuführen. |  | Die Zuteilung von Aktienoptionen trägt dazu bei, die Interessen der
obersten Führungskraft mit jenen der Aktionäre in Einklang zu
bringen, zumal sich die Ausübung der Option nur dann auszahlt,
wenn seit dem Zuteilungsdatum der Kurs der UBS-Aktie um
mindestens 10% gestiegen ist.
Aktienoptionen stellen bei UBS eine Anerkennung des individuellen
Beitrags einer Führungskraft zum Gesamterfolg des Unternehmens
dar. Sie werden zusätzlich zur jährlichen leistungsabhängigen
Vergütung gewährt und sind eine Auszeichnung für den Erfolg des
integrierten Geschäftsmodells von UBS.
Der Verwaltungsrat genehmigt eine Anzahl jährlich zuteilbarer
Optionen für einen Zeitraum von drei Jahren. Im Rahmen dieser
Mengenbegrenzung teilt das Verwaltungsratspräsidium den
Unternehmensgruppen und dem Corporate Center jährlich die
Optionen
zu. |
| Jährliche leistungsabhängige Vergütung |  | Sach- und Zusatzleistungen | Die jährliche leistungsabhängige Vergütung wird danach bemessen,
ob die betreffende Führungskraft ihre persönlichen Ziele und Key
Performance Indicators erreicht hat. Alle obersten Führungskräfte
werden, sofern die Leistungsziele erreicht worden sind, für eine
leistungsabhängige Vergütung in Betracht gezogen. Von wenigen
Ausnahmen abgesehen (z.B. Branchenpraxis oder Geschäftsstrategie),
werden diese Vergütungen aber voll und ganz nach freiem
Ermessen festgelegt und können sowohl von Führungskraft zu
Führungskraft als auch von einem Jahr zum nächsten in hohem
Masse variieren.
Aussergewöhnliche individuelle Leistungen schlagen sich eher in der
Bemessung der leistungsabhängigen Vergütung als in einer
Anpassung des Basissalärs nieder. Der Höchstbetrag der jährlichen
leistungsabhängigen Vergütung einer obersten Führungskraft ist auf
das Doppelte ihres Bonusziels begrenzt.
50% der leistungsabhängigen Vergütung werden in Form von
gesperrten oder eingeschränkt verfügbaren Aktien ausgerichtet. Den
obersten Führungskräften steht es indessen frei, einen weiteren Teil
ihrer leistungsabhängigen Vergütung in UBS-Aktien zu beziehen,
wobei sie für jede zusätzliche Aktie, die sie erwerben, zwei Optionen
auf UBS-Aktien erhalten.
In bestimmten Rechtsordnungen haben die obersten Führungskräfte
ausserdem die Möglichkeit, einen Teil ihrer Barvergütung in
Instrumenten anzulegen, die sich nicht auf UBS-Aktien beziehen. Voraussetzung
hierfür ist, dass durch diese Anlagen die Vorschriften über
den individuell aufzubauenden Aktienbestand nicht verletzt werden. |  | Um in jedem lokalen Markt die besten Mitarbeiter rekrutieren und an
das Unternehmen binden zu können, richtet UBS Sach- und
Zusatzleistungen aus. Die Verfahren für die Änderung, Einstellung
oder Einführung neuer Sach- und Zusatzleistungen sind im
Organisationsreglement der UBS AG festgehalten. Die Sach- und
Zusatzleistungen sind ein Bestandteil der Gesamtkompensation
und fallen je nach Standort sehr unterschiedlich aus.
Vorsorgeeinrichtungen: In der Schweiz nehmen die obersten
Führungskräfte an einem allgemeinen Vorsorgeplan teil, der die
folgenden drei Elemente umfasst: (1) einen Rentenplan (Prinzip
des Beitragsprimats); (2) einen Sparplan zur Überbrückung der
Einkommenslücke vom Zeitpunkt der Pensionierung bis zum
Erreichen des offiziellen AHV-Alters und (3) einen Kapitalplan.
Die obersten Führungskräfte im Ausland sind an geeigneten lokalen
Vorsorgeplänen beteiligt. In den USA bietet UBS zwei verschiedene
Pläne an, einen Cash-Balance-Plan und einen Beitragsprimatplan.
Ausserdem können Führungskräfte in den USA am Beitragsprimatplan
401K teilnehmen, der allen Mitarbeitern offen steht. In
Grossbritannien besteht für die obersten Führungskräfte ebenfalls ein
Beitragsprimatplan. Es werden keine speziellen Vorsorgepläne
angeboten, die den obersten Führungskräften vorbehalten sind. |
Kompensationspläne für die obersten Führungskräfte
Senior Executive Equity Ownership Plan (SEEOP)
Im Rahmen des SEEOP erhalten die obersten Führungskräfte
in der Regel mindestens 50% ihrer jährlichen leistungsabhängigen
Vergütung in Form von UBS-Aktien (die Festlegung
des Prozentanteils liegt im Ermessen des Compensation
Committee). Sofern zulässig, erhalten die obersten Führungskräfte
UBS-Aktien, die mit den gleichen Rechten wie
Stammaktien ausgestattet sind. Die Aktien lauten, je nach
Währung der leistungsabhängigen Vergütung, auf Schweizer
Franken oder US-Dollar.
Die Aktien werden in der Regel über eine Frist von fünf
Jahren gestaffelt frei. Für Bezüger mit Schweizer Domizil besteht
aus steuerlichen Gründen zudem eine fünfjährige
Sperrfrist, in der die Aktien nicht veräussert werden dürfen.
Aktien, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch
nicht frei verfügbar sind, verfallen unter bestimmten Bedingungen,
namentlich wenn die Führungskraft das Arbeitsverhältnis
freiwillig beendet und zu einem Konkurrenzunternehmen
wechselt, im Falle einer fristlosen Kündigung
oder als Folge von Aktivitäten, die den Interessen von UBS
schaden.
Senior Executive Stock Option Plan (SESOP)
Die Zuteilung von Aktienoptionen stellt einen langfristigen
Anreiz dar, mit dem die individuellen Beiträge zum Ergebnis
des Konzerns und der Unternehmensgruppen, aussergewöhnliche
Beiträge zur bereichsübergreifenden Zusammenarbeit
und Integration, überdurchschnittliche Ergebnisse, persönliche Leistung oder Verbundenheit mit UBS, ausserordentliches
Berufs- und Fachwissen sowie konzernweite strategische
Führungsqualitäten und das Potenzial anerkannt werden.
Alle obersten Führungskräfte können in Anwendung des
SESOP Aktienoptionen zugeteilt bekommen und erhalten
für jede Aktie, die sie freiwillig mit einem Teil ihrer Barvergütung
erwerben, zwei Aktienoptionen.
Der Ausübungspreis für Aktienoptionen der obersten
Führungskräfte liegt 10% über dem Kurs der UBS-Aktie am
Zuteilungsdatum. Mit diesem hohen Kursziel schafft UBS für
die obersten Führungskräfte einen starken Anreiz, für die
Aktionäre einen nachhaltigen Mehrwert zu erzielen.
Optionen sind in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis
in der Regel nach drei Jahren frei verfügbar und danach
während sieben Jahren ausübbar. Gesperrte Optionen verfallen
üblicherweise, wenn die Führungskraft UBS freiwillig
verlässt, zu einem Konkurrenzunternehmen wechselt, im
Falle einer fristlosen Kündigung oder als Folge von Aktivitäten,
die den Interessen von UBS schaden.
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