Das Audit Committee überwacht im Auftrag des Verwaltungsrates
die Qualifikation, die Unabhängigkeit und die
Leistungen des Konzernprüfers und seiner leitenden Revisoren.
Es erarbeitet Vorschläge zur Wahl oder Abwahl des
externen Revisors zuhanden des gesamten Verwaltungsrates,
der diese anschliessend der Generalversammlung unterbreitet.
Das Audit Committee überprüft die jährliche schriftliche
Erklärung der externen Revision bezüglich ihrer Unabhängigkeit
und prüft auch den zwischen UBS und der externen Revision
abgeschlossenen Vertrag betreffend Revisionsmandat
sowie die Honorare und Konditionen für die geplante Revision.
Aufträge an den Konzernprüfer für zusätzliche Revisionsarbeiten,
für revisionsbezogene sowie für erlaubte nicht
revisionsbezogene Dienstleistungen müssen vorgängig vom
Audit Committee genehmigt werden. Weitere Informationen
dazu sind im vorhergehenden Abschnitt «Externe, unabhängige
Revision» zu finden.
Die externe Revision legt überdies dem Audit Committee
rechtzeitig Berichte über die wichtigsten angewandten Rechnungslegungsgrundsätze
und -praktiken vor. Zudem leiten
die externen Revisoren Berichte über alternative Behandlungen
von Finanzinformationen, die zuvor mit dem Management
erörtert wurden, sowie anderen relevanten
Schriftverkehr zwischen der externen Revision und dem Management
an das Audit Committee weiter.
Das Audit Committee trifft sich regelmässig – mindestens
vier Mal pro Jahr – mit den leitenden externen Revisoren und
kommt auch regelmässig mit dem Leiter der Konzernrevision
zusammen.
Der Verwaltungsrat wird vom Audit Committee und vom
Risk Committee über deren Kontakte und
Besprechungen mit der externen Revision unterrichtet. Ein
Mal pro Jahr nehmen die leitenden Revisoren an einer Verwaltungsratssitzung
teil, in der Regel zur Präsentation des
von der Eidgenössischen Bankenkommission vorgeschriebenen
bankengesetzlichen Revisionsberichtes.