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Externe, unabhängige Revision
Externe, unabhängige Revision

Ernst & Young AG, Basel, übt das globale Revisionsmandat des UBS-Konzerns aus. Die Firma nimmt alle Revisionsfunktionen gemäss Gesetz, den regulatorischen Bestimmungen und den UBS-Statuten wahr (siehe auch «Gesetzgebung und Aufsichtsbehörden»). Das Audit Committee des Verwaltungsrates beurteilt jedes Jahr die Unabhängigkeit von Ernst & Young AG und stellt fest, ob alle Unabhängigkeitsanforderungen der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission erfüllt sind. Das Audit Committee muss sämtliche Mandate für zusätzliche Revisionsarbeiten sowie für revisionsbezogene und übrige Dienstleistungen vorgängig genehmigen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Unabhängigkeit der Revisionsgesellschaft nicht durch Interessenkonflikte, die infolge der Übernahme zusätzlicher Mandate möglicherweise entstehen, beeinträchtigt wird. Ernst & Young AG informiert das Audit Committee jährlich über die getroffenen Massnahmen, die ihre Unabhängigkeit sowie jene ihrer Mitarbeiter gegenüber UBS sicherstellen. Das Audit Committee prüft diese Informationen im Auftrag des Verwaltungsrates und informiert ihn entsprechend.

An der Generalversammlung 2006 wurde BDO Visura, Zürich, zur Spezialrevisionsstelle für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Als ein vom Konzernprüfer unabhängiges Organ ist sie für Revisionsberichte im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen zuständig.

Dauer des Mandats und Amtsdauer der leitenden Revisoren

Nach der Fusion zwischen der Schweizerischen Bankgesellschaft und dem Schweizerischen Bankverein wurde Ernst & Young AG, Basel, erstmals für die Revision der Jahresrechnung 1998 zum Hauptrevisor von UBS bestimmt. Im Anschluss an ein umfassendes Auswahlverfahren im Verlauf des Jahres 1999 wurde Ernst & Young AG anlässlich der Generalversammlung 2000 zur Wiederwahl vorgeschlagen. Sie wurde an den Generalversammlungen bis 2007 regelmässig in ihrem Amt bestätigt und wird auch an der Generalversammlung 2008 zur Wiederwahl empfohlen.

Die für die Revision von UBS zuständigen leitenden Revisoren sind seit 2005 bzw. 2004 Andrew McIntyre und Andreas Blumer.

Revisionshonorare für den externen Revisor

UBS bezahlte die in der unten stehenden Tabelle aufgeführten Honorare (inkl. Spesen) an den Konzernrevisor Ernst & Young AG.

Zur generellen Revisionstätigkeit gehören alle Dienstleistungen, die zur Durchführung der Revision im Einklang mit den geltenden, allgemein anerkannten Revisionsgrundsätzen erforderlich sind. Dazu gehören auch weitere Prüfungsleistungen, die in der Regel ausschliesslich vom Hauptrevisor erbracht werden können, wie Patronatserklärungen, statutarische und regulatorische Revisionen, zusätzliche Bestätigungen, Zustimmungen sowie Überprüfungen von Dokumenten, die gemäss den anwendbaren Gesetzesbestimmungen bei den Aufsichtsbehörden einzureichen sind.

Revisionsbezogene Dienstleistungen umfassen vorwiegend zusätzliche Bestätigungen (z.B. Revisionen von Vorsorge- und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, vertraglich begründete Verfahrensberichte oder vom Management in Auftrag gegebene Prüfungen). Im Weiteren gehören dazu Sorgfaltsprüfungen (Due Diligence) bei Akquisitionen und Vorbereitungsarbeiten für die Bestätigung, dass UBS die Bestimmungen von Section 404 des US Sarbanes-Oxley Act von 2002 einhält.

Steuerdienstleistungen sind nicht revisionsbezogene Dienstleistungen, die von Steuerspezialisten von Ernst & Young AG erbracht werden. Sie beinhalten Compliance-, Beratungs- und Planungsdienste im Steuerbereich im Zusammenhang mit UBS-internen Steuerfragen. Ernst & Young AG darf keine persönlichen Steuerberatungen für Mitglieder des UBS-Managements erbringen, die im Rahmen der Finanzberichterstattung eine Überwachungsfunktion bekleiden.

Mandate für «andere» Dienstleistungen werden nur in Ausnahmefällen genehmigt. 2006 und 2007 umfassten sie hauptsächlich Ad-hoc-Beratungen (on-call advisory) sowie ausgewählte transaktionsbezogene Überprüfungen. Zusätzlich zu den in der Tabelle aufgeführten Honoraren erhielt Ernst & Young AG im Jahr 2007 31 050 000 Franken (2006: 22 080 000 Franken) für Revisionsarbeiten und Steuerdienstleistungen zugunsten von UBS Investment Fonds, von denen zahlreiche ihre eigenen, unabhängigen Verwaltungsräte oder Trustorgane besitzen.

in Tausend CHFFür das Geschäftsjahr endend am

Revisionshonorare

31.12.07

31.12.06

Globales Revisionshonorar

49 000

48 925

Zusätzliche Dienstleistungen, die als Revision eingestuft werden (durch das Gesetz vorgeschriebene Dienstleistungen, inklusive einmaliger Dienstleistungen, die durch Aufsichtsbehörden angeordnet werden)

12 718

14 766

Total Revisionshonorare

61 718

63 691

Zusätzliche Honorare

Revisionsbezogene Dienstleistungen

9779

7843

Steuerberatung

1892

1249

Andere Dienstleistungen (inklusive bewilligte Beratungen, auf Abruf)

1699

3043

Total zusätzliche Honorare

13 370

12 135

Vorgängige Genehmigung der Revisionsmandate

Sämtliche von Ernst & Young AG erbrachten Dienstleistungen müssen vorgängig vom Audit Committee des Verwaltungsrates genehmigt werden. Eine vorgängige Genehmigung kann entweder bei einem spezifischen Mandat oder in Form einer allgemeinen vorgängigen Genehmigung für eine beschränkte und klar definierte Menge und Art von Dienstleistungen erteilt werden. Das Audit Committee hat die Kompetenz zur vorgängigen Genehmigung seinem Präsidenten übertragen. Nach Visierung durch den Group Chief Financial Officer werden Anträge auf Mandatserteilung an den Company Secretary weitergeleitet, der sie dem Präsidenten des Audit Committee zur Genehmigung unterbreitet. Das Audit Committee wird an jeder Quartalssitzung über die von seinem Präsidenten erteilten Genehmigungen informiert.

Gewisse Dienstleistungen dürfen gemäss der Securities and Exchange Commission von unabhängigen Revisoren nicht erbracht werden. Ernst & Young AG hat während des Geschäftsjahres 2007 keine solchen Mandate übernommen.

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